im folgenden auch GRT genannt
Vorbemerkung
Die Gruppenreisen Touristik GmbH, Hannover vermittelt Reiseleistungen zwischen verschiedenen Leistungsträgern (Reiseveranstalter, Flug-Abwickler, Reedereien, Mietwagenunternehmen, etc.). und Reiseinteressenten/. GRT betreibt und nutzt für seine Tätigkeit als Vermittler u.a. die Internetseiten „vereinsreisen.com“.
Die folgenden Bedingungen regeln die Aufgaben, Tätigkeiten und die Haftung der GRT im Verhältnis zu Nutzern und Reiseinteressierten der Web-Seite vereinsreisen.com.
I. Vermittlungsleistungen, Vertragsbeziehungen und Geltungsbereich
Über die Webseite vereinsreisen.com kann sich ein Reiseinteressierter über angebotene Touristikleistungen diverser Anbieter informieren. Die auf dem Portal dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen dabei kein verbindliches Vertragsangebot weder des jeweiligen Anbieters noch von GRT dar. GRT bemüht sich, die jeweils aktuellen Leistungen und Angebote von Touristikunternehmen darzustellen. Eine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts übernimmt GRT jedoch nicht. Diese Leistung ist für den Nutzer und Reiseinteressierten kostenlos.
GRT bietet über seine Web-Seiten zudem den Reiseinteressierten die vereinfachte und vorkonfigurierte Kontaktaufnahme über das E-Mail System an. Lediglich zur Überprüfung der eingegebenen E-Mailadresse erhält der Reiseinteressent eine von GRT automatisch ausgelöste E-Mail direkt im Anschluss einer unverbindlichen Anfrage. Die kostenlose Angebotsabgabe an den Reiseinteressenten/Kunden erfolgt im Anschluss an die Eingabe der erforderlichen Daten innerhalb des Online-Anfrageformulars.
GRT prüft die jeweilige Anfrage auf Vollständigkeit und Plausibilität und wählt namhafte Reiseveranstalter (Leistungsträger) für die weitere Bearbeitung der Anfrage aus. Daraufhin erhält der Reiseinteressent/Kunde ein Angebot der jeweiligen Leistungsträger. Dieses Angebot umfasst neben der Leistungsbeschreibung auch die Voraussetzungen für einen Vertragsschluss, Zahlungsbedingungen, Haftungsregeln, die Folgen bei Leistungsstörungen sowie die Beschreibung der Obliegenheiten des Reiseinteressenten/Kunden.
Falls das Angebot dem Reiseinteressierten zusagt und die sonstigen Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss vorliegen, entsteht durch die Angebotsannahme und gegebenenfalls bei einvernehmlich erreichten Änderungen dazu, ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Leistungsträger/Anbieter und dem Reiseinteressierten/Kunden (Reisevertrag).
II. Gewährleistung und Haftung
Alle die auf der von GRT betriebenen Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen werden sorgfältig aber nur beschränkt recherchiert und geprüft. GRT haftet jedoch nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte. Das gilt sowohl für die von GRT bereitgestellten Inhalte als auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird und auf diese Weise erreicht werden. GRT hat und übernimmt keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten.
Folglich haftet GRT auch nicht für die rechtliche Integrität der Inhalte (zum Beispiel bei Urheberrechtsverletzungen) der mittels Hyperlink erreichbaren Webseiten oder deren Linkinhalte auf der von GRT betriebenen Internetseiten. GRT haftet ebenfalls nicht für Inhalte und Folgen der nach I.4 geschlossenen Reiseverträge sowie deren ordnungsgemäße Erfüllung und/oder für Schäden, die bei deren Vertragsanbahnung entstanden sind. Streitigkeiten aus Reiseverträgen ist ausschließlich Sache der dort beteiligten Personen.
Im Übrigen ist jegliche Haftung der GRT, die sich aus der Nutzung der Website vereinsreisen.com für GRT aufgrund schuldhaften Handelns ergibt, auf Vorsatz beschränkt.
III. Schlussbestimmungen
Streitigkeiten zwischen dem Reiseinteressenten/Kunden und /oder sonstigen Nutzern der Website vereinsreisen.com und GRT unterliegen - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand ist Hannover (Deutschland).
2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit die übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Vereinsreisen.com
Betreiber:
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